FAQ
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über unsere Dienstleistungen und Richtlinien wissen müssen.
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Datenschutz und Sicherheit
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Internes Kontrollsystem (IKS)
ISO/IEC 27001
NIST CSF 2.0
NIS2
Cyber Risk Assessment
Datenschutz (DSGVO und revDSG)
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Selbstlernmodul
SCMC Cyber-Risiken: Führung gefordert
Rund 50 Minuten für Geschäftsleitungen und Führungskräfte, ganz ohne Technik: warum Informationssicherheit Chefsache ist, wie der IKT-Minimalstandard des Bundes dabei hilft und wie Sie den Reifegrad Ihres Unternehmens sichtbar machen. Entstanden mit Heinz Stieger und der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich für den CAS General Management.
Lernmodul öffnenDas Modul läuft auf Articulate und öffnet sich in einem neuen Fenster.
Glossar
Was bedeuten die wichtigsten Begriffe?
Kompakte Definitionen rund um Informationssicherheit, Compliance, AI-Governance und Datenschutz — direkt nutzbar als Nachschlagewerk.
- 72-Stunden-Meldung
- Pflicht nach DSGVO Art. 33 / revDSG: Datenschutzvorfälle mit Risiko für Betroffene müssen binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
- AI Literacy (Art. 4 EU AI Act)
- Pflicht ab Februar 2025: Anbieter und Betreiber von AI-Systemen müssen sicherstellen, dass beteiligte Personen über ausreichende AI-Kompetenz verfügen — angemessen zu Kontext und Risiko.
- Annex A
- Anhang von ISO/IEC 27001 mit dem Kontrollkatalog. In der Version 2022 enthält Annex A 93 Kontrollen, die in Risk Treatment Plans referenziert werden.
- Audit-Bereitschaft
- Zustand, in dem alle Nachweise, Prozessdokumentationen und Kontrollbewertungen so vorliegen, dass ein interner oder externer Audit ohne längere Vorbereitung durchgeführt werden kann.
- AVV
- Auftragsverarbeitungsvertrag (englisch DPA). Vertrag nach DSGVO Art. 28 zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
- BACS
- Bundesamt für Cybersicherheit (Schweiz). Nationale Anlaufstelle für Cybersicherheitsvorfälle.
- BSI-Standard
- Standards des deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (z.B. BSI 200-2 für IT-Grundschutz, 200-3 für Risikoanalyse). Praxisnahes Risikomanagement-Framework, in der Schweiz häufig adaptiert.
- Cloud-Sicherheit (A.5.23)
- Neue Kontrolle in ISO/IEC 27001:2022 Annex A. Reguliert Auswahl, Nutzung, Management und Kündigung von Cloud-Diensten unter Sicherheitsgesichtspunkten.
- DSFA
- Datenschutz-Folgenabschätzung. Pflicht-Assessment vor Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen (DSGVO Art. 35, revDSG Art. 22).
- DSGVO
- Datenschutz-Grundverordnung der EU (2016/679). Reguliert die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU, anwendbar auf Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug.
- EU AI Act
- Erste umfassende AI-Regulierung der EU (Verordnung 2024/1689). Risikobasierter Ansatz mit Verboten, Pflichten für GPAI-Modelle und Hochrisiko-AI-Systeme. Schrittweise Inkraftsetzung 2025–2027.
- Gap-Analyse
- Vergleich des Ist-Zustands mit dem Soll-Zustand einer Norm oder eines Frameworks. Liefert eine Liste konkreter Lücken und Handlungsfelder.
- GPAI
- General Purpose AI. Im EU AI Act: AI-Modelle mit breiter Einsetzbarkeit (z.B. grosse Sprachmodelle). Eigene Pflichten ab August 2025, verschärfte für GPAI mit systemischem Risiko.
- Hochrisiko-AI
- Im EU AI Act klassifizierte AI-Systeme in sensiblen Anwendungsfeldern (z.B. Recruiting, Bonität, Strafverfolgung, kritische Infrastrukturen). Anforderungen ab August 2026 verbindlich.
- ICS / IKS
- Internes Kontrollsystem. Strukturierter Rahmen aus Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Nachweisen, der Geschäftsziele absichert und Risiken steuert — über Finanz, IT, Operations und Compliance hinweg.
- IKT-Minimalstandard
- Schweizer Standard für IKT-Sicherheit, herausgegeben vom BWL (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung). Strukturiert nach den fünf NIST-Funktionen (Identify, Protect, Detect, Respond, Recover). Eine Empfehlung, die über Verträge, Branchenvorgaben oder die Aufsicht oft verbindlich wird.
- ISG
- Schweizer Informationssicherheitsgesetz, in Kraft seit 2024. Seit April 2025 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen Cyberangriffe dem BACS melden.
- ISMS
- Information Security Management System. Strukturiertes Rahmenwerk aus Richtlinien, Prozessen und Kontrollen, das Informationssicherheit systematisch steuert. Kern von ISO/IEC 27001.
- ISO/IEC 27001:2022
- Internationale Norm für ISMS. Aktuelle Version (2022) definiert 93 Annex-A-Kontrollen in vier Themengruppen: Organisatorisch, Personen, Physisch, Technologisch.
- ISO/IEC 42001:2023
- Erste internationale Norm für AI-Managementsysteme (AIMS). Definiert Anforderungen an Governance, Risikomanagement und Lebenszyklus von AI-Systemen.
- NIS2
- EU-Richtlinie über Massnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau (Network and Information Security Directive 2). Art. 21(2) listet zehn verbindliche Massnahmenbereiche.
- NIST AI RMF 1.0
- AI Risk Management Framework des NIST (USA). Strukturierter Ansatz zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von AI-Risiken über vier Kernfunktionen: Govern, Map, Measure, Manage.
- NIST CSF 2.0
- Cybersecurity Framework des US-National Institute of Standards and Technology, Version 2.0 (2024). Sechs Funktionen: Govern, Identify, Protect, Detect, Respond, Recover.
- Reifegrad
- Quantitative Messung des Umsetzungsstands einer Sicherheitskontrolle, typischerweise auf einer Skala von 0 (nicht umgesetzt) bis 4 (optimiert/durchgängig wirksam).
- revDSG
- Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1. September 2023. Bringt das Schweizer Datenschutzrecht weitgehend auf DSGVO-Niveau, mit Schweizer Besonderheiten.
- Self-Assessment
- Strukturierte Selbstbewertung der eigenen Sicherheits- oder Compliance-Reife. Liefert eine dokumentierte Baseline und Massnahmenliste — ersetzt aber keinen externen Audit oder ein Zertifikat.
- SoA (Statement of Applicability)
- Pflichtdokument bei ISO 27001. Listet alle Annex-A-Kontrollen auf, gibt für jede an, ob sie anwendbar ist und begründet die Auswahl.
- Threat Intelligence (A.5.7)
- Neue Kontrolle in ISO/IEC 27001:2022 Annex A. Fordert das Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Bedrohungsinformationen, um proaktiv auf Cyber-Risiken zu reagieren.
- TOMs
- Technische und organisatorische Massnahmen. Im Datenschutzkontext: konkrete Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten, gefordert in DSGVO Art. 32 und revDSG.
- Verarbeitungsverzeichnis
- Pflichtverzeichnis nach DSGVO Art. 30 / revDSG Art. 12. Dokumentiert alle Verarbeitungstätigkeiten einer Organisation mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern und Aufbewahrungsdauer.